Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. VERTRAGSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Weltgenüsse Event  GmbH (nachstehend: die „Veranstalterin“) und dir als Vertragspartner (nachstehend: „Besucher:In“), der an Veranstaltungen der Veranstalterin teilnimmt und die dort angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt.

1.2 Du stimmst mit dem Erwerb eines Tickets und Zustandekommen eines Vertrages nach Maßgabe der nachstehenden Ziff. 2.1 als Besucher:In der Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

2. Veranstaltungen/Leistungen

2.1 Die Veranstaltungen, an denen du auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen teilnimmst, sind von der Veranstalterin als All-inclusive-Streetfoodfestival konzipiert, bei dem du als Besucher:In gegen Zahlung eines einmaligen Ticketpreises innerhalb eines je Ticketart zeitlich vorgegeben Rahmens die Veranstaltung besuchen und eine Vielzahl von Speisen und Getränken aus aller Welt ohne eine gesonderte Vergütung genießen kannst.

2.2 Auf der jeweiligen Veranstaltung sind Speisen und Getränke innerhalb der einzelnen, auf dem Internetauftritt der Veranstalterin abrufbaren Kategorien (weltgenuesse.de/speisen-getraenke, nachstehend: die „Kategorien“) verfügbar, deren konkrete Auswahl innerhalb der einzelnen Kategorien im Ermessen der Veranstalterin liegen. Bei der Auswahl der einzelnen verfügbaren Speisen und Getränke wird die Veranstalterin eine Gesamtkalkulation im Verhältnis zum Ticketpreis vornehmen.

Die Veranstalterin strebt an, innerhalb der Kategorien eine breite Palette von Speisen und Getränken nach Maßgabe der auf dem Internetauftritt der Veranstalterin wiedergegebenen Zusammenstellungen bereitzustellen. Mit Erwerb eines Tickets entsteht kein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Speise oder eines bestimmten Getränks. Sie erkennen als Besucher:In der Veranstaltung an, dass aufgrund der Konzeption der Veranstaltung und der eventuell begrenzten Verfügbarkeit an Zutaten und Produkten, einschließlich unter Berücksichtigung saisonaler Effekte und / oder örtlicher Bedingungen, ein Anspruch auf die Verfügbarkeit bestimmter Speisen und Getränke nicht besteht. Wegen der Nichtverfügbarkeit einzelner konkreter Speisen und / oder Getränke haben Sie als Besucher:In mangels Bestehens eines Anspruches daher keine Sekundäransprüche, insbesondere in Gestalt einer Minderung sowie eines Rücktritts vom Vertrag und / oder Schadenersatz.

3. Zustandekommen des Vertrages/Vertragssprache/Ausgabe von Tickets/ Weitergabe von Tickets

3.1 Zum einen kannst du Tickets für den Zutritt zu Veranstaltungen über den von uns betriebenen Internetauftritt erwerben. Unsere Darstellung der Tickets im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an dich dar, ein oder mehrere Tickets bei uns zu bestellen. Nachdem du die Daten für das gewünschte Ticket ausgewählt hast, legst du diese über den Button: „Ticket Buchen“ in den Warenkorb. Über den Button: „Zur Kasse“ gelangst du zum Bestellbereich. Nach Eingabe deiner für die Bestellung notwendigen Daten kannst du über den Button: „Kostenpflichtig bestellen“ das von dir gewünschte Ticket bei uns bestellen. Deine Bestellung des gewünschten Tickets über unseren Internetauftritt stellt ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Wir werden dir den Zugang deiner Bestellung unverzüglich per
E-Mail bestätigen. Ein Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir deine Bestellung per E-Mail an die deinerseits im Rahmen des Bestellprozesses angegebene E-Mail-Adresse bestätigen. Bitte beachte, dass wir den Vertragstext betreffend deine Bestellung eines Tickets bei uns nicht speichern und dieser auch nach Vertragsschluss nicht mehr abgerufen werden kann. Die Vertragssprache ist Deutsch.

3.2 Daneben ist es möglich, dass du Tickets direkt vor Ort bei einer Veranstaltung unter Bestätigung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erwirbst.

3.3 Zusammen mit der Bestätigung deiner Bestellung gemäß vorstehender Ziff. 2.1 erhältst das von dir erworbene Ticket per E-Mail. Das Ticket dient zugleich als Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der Veranstaltung. Der Zutritt zur Veranstaltung vor Ort sowie die Inanspruchnahme der Leistungen während der Veranstaltung ist über das dir übersandte Ticket und den, auf dem Ticket wiedergegebenen QR-Code möglich. Hierzu muss das Ticket entweder ausgedruckt werden oder auf einem digitalen Endgerät vollständig abgebildet werden.

3.4 Du bist berechtigt, das Ticket an einen Dritten unter Ausschluss deiner eigenen Teilnahme im Wege der Veräußerung oder unentgeltlichen Überlassung zu übertragen, beispielsweise im Falle Ihrer persönlichen Verhinderung. Eine gewerbliche Veräußerung des Tickets an Dritte ist untersagt.

Die Übertragung des Tickets nach seiner Entwertung im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung ist nicht mehr möglich.

4. Einlass und Zutrittsberechtigung/ Armbänder/Ausschluss von der Teilnahme an einer Veranstaltung/Sicherheitskontrollen

4.1 Der Zutritt zu einer Veranstaltung einschließlich des Veranstaltungsgeländes ist nur mit einem gültigen Ticket erlaubt. Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatztickets und Zutritt zur Veranstaltung.

4.2 Das Ticket wird bei Eintritt zur Veranstaltung entwertet. Ein nochmaliger Eintritt mit dem entwerteten Ticket, auch im Falle eines zwischenzeitlichen Verlassens der Veranstaltung, ist nicht möglich.

4.3 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Teilnahme an einer Veranstaltung ausschließlich in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten beziehungsweise personensorgeberechtigten Person gestattet.

4.4 Im Falle des Erwerbs eines Tickets, das nicht zur Teilnahme für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung, sondern nur für einen vorgegebenen Zeitabschnitt (nachstehend: die „Ticketzeit“) berechtigt, bist du als Besucher:In verpflichtet, das Veranstaltungsgelände nach Ablauf der Ticketzeit unverzüglich zu verlassen. Das von der Veranstalterin eingesetzte Personal überwacht die Einhaltung der Ticketzeiten und ist berechtigt, Besucher:Innen, bei denen die Ticketzeit abgelaufen ist, zum Verlassen des Veranstaltungsgeländes aufzufordern. Die Kooperation aller Besucher:Innen ist in diesem Zusammenhang essentiell und wird erwartet. Sollten Besucher:Innen nach Ablauf ihrer Ticketzeit das Veranstaltungsgelände auch nach Aufforderung nicht freiwillig verlassen, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, weitere Maßnahmen zur Durchsetzung eines eigenen oder abgeleiteten Hausrechtes einzuleiten sowie die betroffenen Besucher:Innen dauerhaft auch von der Teilnahme zukünftiger Veranstaltungen auszuschließen. Es liegt in der Verantwortung der Besucher:Innen, die Ticketzeit zu beachten und sicherzustellen, dass das Veranstaltungsgelände rechtzeitig verlassen wird.

4.5 Der Zugang zu der jeweiligen Veranstaltung und die Zuordnung zu den jeweiligen Ticketzeiten wird durch farblich gekennzeichnete Armbänder umgesetzt, die du als Besucher:In auf der Veranstaltung sichtbar zu tragen hast. Diese Armbänder dienen als visuelles Identifikationsmittel. Bei Ankunft auf dem Veranstaltungsgelände erhalten die Besucher:Innen nach Vorlage ihres gültigen Tickets das entsprechende Armband, dessen Farbe den gebuchten Zeitraum repräsentiert. Die Farbe des Armbands muss mit dem auf dem Ticket angegebenen Zeitraum übereinstimmen. Die Armbänder sind so gestaltet, dass sie nicht übertragbar sind und bei Entfernung oder Beschädigung ihre Gültigkeit verlieren. Einmal angelegt, dürfen die Armbänder bis zum Verlassen des Veranstaltungsgeländes nicht entfernt oder manipuliert werden. Besucher:Innen ohne sichtbares oder mit einem offensichtlich manipulierten Armband können von dem durch die Veranstalterin eingesetzten Personal angesprochen und von der Teilnahme der Veranstaltung ohne Erstattung des Ticketpreises oder eine anderweitige Kompensation ausgeschlossen werden.

4.6 Die Umsetzung der in vorstehender Ziff. 4.4 und 4.5 benannten Maßnahmen ist insbesondere auch erforderlich, um die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung zu regulieren, einschließlich der Kapazitäten gemäß den gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben. Du erkennst als Besucher:in der Veranstaltung an, dass die Kooperation bei der Anwendung und Einhaltung dieser Regelungen essentiell für deren reibungslosen Ablauf ist. Durch den Erwerb eines Tickets und das Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärst du dich mit diesen Regelungen einverstanden und verpflichtest dich, diese während deiner Teilnahme an der Veranstaltung einzuhalten.

4.7 Verstößt eine/ein Besucher:In gegen die Vorgaben dieser AGB, ist die Veranstalterin oder eine von dieser beauftragte Person berechtigt, diese/n Besucher:In dauerhaft von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen und anzuweisen, das Veranstaltungsgelände zu verlassen, im Falle einer erheblichen Pflichtverletzung ohne vorherige Ermahnung. In diesem Fall verliert die/der Besucher:In ihre/seine Teilnahmeberechtigung an der Veranstaltung. Ein Anspruch auf einen erneuten Einlass zur Veranstaltung und / oder Erstattung des Ticketpreises bestehen nicht.

4.8 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Besucher:Innen bereits vor einer Teilnahme an der Veranstaltung den Einlass zu verwehren, soweit diese gegen die Vorgaben nach Maßgabe dieser AGB verstoßen. Ein Anspruch auf die Erstattung des Preises für das Ticket besteht auch in diesem Fall nicht.

4.9 Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes sowie auf dem Veranstaltungsgelände selbst können durch die Veranstalterin und das von ihr eingesetzte und / oder beauftragte Personal aus Gründen der Sicherheit und Ordnung Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen stattfinden.

5. Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken/Mitnahme von Speisen und Getränken der Veranstaltung /Mitnahme verbotener Objekte/Tragen verbotener Kennzeichen

5.1 Die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.

5.2 Die auf der jeweiligen Veranstaltung ausgereichten Speisen und Getränke sind ausschließlich zum Verzehr vor Ort bestimmt. Die Mitnahme von auf der Veranstaltung ausgereichten Speisen und Getränken ist untersagt. Ferner ist die Mitnahme von Behältnissen, die zur Mitnahme von Speisen oder Getränken geeignet sind, wie zum Beispiel Aufbewahrungsdosen oder Trinkflaschen oder ähnliche Gefäße, auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Behältnisse, die aus gesundheitlichen oder medizinischen Gründen notwendig sind, was im Einzelfall mit der Veranstalterin abzustimmen ist.

Sie als Besucher:In erkennen an, dass der Ausschluss der Mitnahme von Speisen und Getränken insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Qualitätssicherung und der Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards dient, die die Veranstalterin einzuhalten hat.

5.3 Gestrichen .

5.4 Fermer sind die Mitnahme folgender Objekte sowie das Tragen folgender Motive auf der Veranstaltung untersagt:

- Waffen im Sinne von § 1 Abs. 2 WaffG, fest oder flüssige Brennstoffe, wie z.B. Grillanzünder, Gegenständen mit Explosivstoff und pyrotechnischen Gegenstände, wie z.B.  Feuerwerkskörper, Musikanlagen, Megaphone;

- Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen im Sinne von § 86a StGB, insbesondere Transparente, Flaggen, Aufdrucke, Aufkleber, Aufnäher oder ähnliches, vor allem soweit dies auf eine rechtsextreme Gesinnung schließen lässt.

5.5 Ein Verstoß gegen die vorstehenden Vorgaben in Ziff. 5.1 bis 5.4 kann zur Verweigerung des Zutritts zur Veranstaltung oder zum Ausschluss von der Teilnahme von der Veranstaltung führen, sofern die/der Besucher:In nicht bereit ist, das den Verstoß begründende Verhalten, z.B. die Mitnahme des jeweiligen Gegenstandes und / oder das Tragen des jeweiligen Kennzeichens, zu unterlassen. Die Veranstalterin wird auf die Interessen der/des Besucher:In in angemessener Weise Rücksicht nehmen und nach frei Ermessen eine Verwahrung des betroffenen Gegenstandes und / oder Kennzeichens während der Teilnahme an der Veranstaltung ermöglichen, wobei die Veranstalterin grundsätzlich zu einer Verwahrung nicht verpflichtet ist. Die Veranstalterin wird insbesondere keine Verwahrung von Gegenständen oder Kennzeichen ermöglichen, bei der Sicherheit des von ihr eingesetzten Personals gefährdet wird und / oder durch die gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wird.

6. Anweisungen des Personals

Den Anweisungen des von der Veranstalterin eingesetzten und / oder beauftragten Personals ist ausnahmslos Folge zu leisten.

7. Entsorgung von Abfällen

Abfälle sind ausschließlich in den auf dem Veranstaltungsgelände dafür bereitgestellten Behältnissen und Container zu entsorgen.

8. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

Auf dem Veranstaltungsgelände sind die baulich eingerichteten Zutrittsbeschränkungen zu beachten. Das Erklettern von mobilen und immobilen Einrichtungen und Gebäuden, Zäunen und Masten ist strengstens untersagt. Auf dem Veranstaltungsgelände installierte Sicherheitshinweise und Anweisungen zur Benutzung von Geräten und Einrichtungen sind ausnahmslos zu beachten.

9. Ton-, Lichtbild und Videoaufzeichnungen

9.1 Sämtliche Rechte zur Anfertigung von Ton-, Lichtbild und Videoaufzeichnungen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei der Veranstalterin.

9.2 Die Veranstalterin fertigt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Ton-, Lichtbild und Videoaufzeichnungen an. Mit dem Abschluss des Vertrages zwischen der Veranstalterin und der/dem Besucher:In und dem Erwerb einer Eintrittskarte willigt die/der Besucher:In unentgeltlich ein, dass die Veranstalterin Ton-, Lichtbild und Videoaufzeichnungen anfertigt, auf denen die/der Besucher:in abgebildet oder ihre/seine Stimme wiedergegeben ist, und die Veranstalterin diese Ton-, Lichtbild und Videoaufzeichnungen sowohl in nicht-kommerzieller Weise als auch in kommerzieller Weise in allen gegenwärtig bekannten und zukünftigen Medien und Nutzungsarten örtlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt auswertet, beispielsweise durch eine öffentliche Zugänglichmachung über den Internetauftritt der Veranstalterin, in sozialen Medien oder über die Anfertigung und Verwendung von Printmedien, wie z.B. Flyer oder Plakate.  Die Veranstalterin wird diese Ton-, Lichtbild und Videoaufzeichnungen allein in einem Kontext betreffend die Durchführung von Veranstaltung verwenden, ausnahmslos unter Ausschluss einer Verwendung in einem religiösen oder politischen Kontext.

10. Kein Widerrufsrecht

Da der Vertrag eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung zum Gegenstand hat, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, was bei den von uns angebotenen Veranstaltungen der Fall ist, besteht gemäß der Regelung in § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Des Weiteren wird auch kein vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht eingeräumt.

11. Verlegung von Veranstaltungen/höhere Gewalt

11.1 Soweit Veranstaltungen seitens der Veranstalterin verlegt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, die für die verlegte Veranstaltung ausgegebenen Tickets als gültig für die verlegte, neue Veranstaltung zu erklären. Eine Rückabwicklung des Vertrages oder Rückgabe der betroffenen Tickets bei der Veranstalterin gegen Zahlung des Ticketpreises wegen der Verlegung ist in einem solchen Fall nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme der/des hiervon betroffenen Besucher:In ist zumutbar. Die/der Besucher:In hat die Gründe für die Unzumutbarkeit darzulegen und zu beweisen. Vorstehende Regelung mit der Berechtigung der Veranstalterin zur Neudeklaration der Tickets bei Verlegung und dem Ausschluss der Rückgabe der Tickets gegen Erstattung des Ticketpreises gilt nicht, sofern die Veranstalterin die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.

11.2 Für den Fall des Vorliegens höherer Gewalt, die zu einem Abbruch, einer Unterbrechung oder gänzlichen Undurchführbarkeit der Veranstaltung führt, ist die Veranstalterin berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

Vorstehendes gilt auch, wenn einer der von der Veranstalterin für die Durchführung der Veranstaltung eingesetzten Auftragnehmer, wie beispielsweise ein Veranstaltungsmanagement aufgrund höherer Gewalt die gegenüber der Veranstalterin zu erbringenden Leistungen nicht erbringen kann und ein Wechsel des Auftragnehmers durch die Veranstalterin nicht mehr möglich oder zumutbar ist.

Als höhere Gewalt gelten als vereinbart:

      1. staatliche, behördliche, polizeiliche oder gerichtliche Einstellungs- oder Abbruchverfügungen, soweit diese nicht durch die Veranstalterin zu vertreten sind;
      2. die Empfehlung von hoheitlicher oder staatlicher Seite, wie beispielsweise dem Bund, der Länder, einzelner Ministerien, der Polizei, Behörden, Ämter oder Anstalten auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Kommunen, die Veranstaltung nicht durchzuführen, zum Beispiel aus Gründen einer Pandemie oder einer Terrorwarnung.
      3. soweit die Durchführung der Veranstaltung wegen besonderer Auflagen von hoheitlicher oder staatlicher Seite wirtschaftlich unzumutbar im Sinne der Regelung in § 275 Absatz 2 BGB ist, soweit die Veranstalterin diese Auflagen nicht zu vertreten hat;

In den Fällen höherer Gewalt erstattet die Veranstalterin den Preis für bereits bezahlte Tickets zurück, soweit die Veranstaltung noch nicht begonnen hat. Soweit die Umstände höherer Gewalt zu einem Abbruch der Veranstaltung nach deren Beginn führen, wird der Preis bezahlter Tickets nicht erstattet. Schadenersatzansprüche der Besucher:Innen gegenüber der Veranstalterin bestehen in allen Fällen höherer Gewalt nicht.

12. Haftung

12.1 Die Veranstalterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Veranstalterin haftet ferner unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung.

12.2 Soweit die Veranstalterin leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist Haftung der Veranstalterin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern sie nicht gemäß Ziff. 9.1 unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Veranstalterin nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die/der Besucher:In regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen.

12.4 Vorstehende Haftungsbegrenzung in Ziff. 9.1 bis 9.3 gilt auch im Falle des Verschuldens eines Angestellten, Arbeitnehmers, Mitarbeiters, Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Soweit in diesen Bedingungen nicht anders bestimmt, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Veranstalterin deren Geschäftssitz. Der Geschäftssitz der Veranstalterin ist Gerichtsstand, wenn die/der Besucher:In Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Veranstalterin ist jedoch befugt, die/den Besucher:In auch an ihrem/seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Veranstalterin und der/dem Besucher:In unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: 02/2024

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